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1. Name und
Sitz
Unter dem Namen „Gekröpfter Nordanflug NEIN“,
besteht ein Verein mit Sitz in Würenlingen (AG).
2. Zweck
Der Verein setzt sich für eine möglichst faire
Fluglärmverteilung ein unter Verzicht auf den gekröpften
Nordanflug. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
3. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein über
die Beiträge von Mitglieder, Gönner, Sponsoren und Gleichgesinnten.
Der Verein kann Zuwendungen aller Art entgegen nehmen.
4. Mitgliedschaft
Die Mitglieder des Vereins bestehen aus natürlichen
und juristischen Personen sowie aus öffentlich-rechtlichen Körperschaften.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern.
5. Austritt und Ausschluss
Ein Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich.
Das Austrittsschreiben muss mindestens 4 Wochen vor der ordentlichen
Mitgliederversammlung an den Präsidenten gerichtet werden.
Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem
Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Austrittsentscheid;
das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Mitgliederversammlung
weiterziehen.
6. Organe des Vereins Die Organe
des Vereins sind:
a. die Mitgliederversammlung
b. der Vorstand
c. die Rechnungsrevisoren
7. Die Mitgliederversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.
Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich
statt. Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder im voraus
schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste. Die Mitgliederversammlung
wählt an der Gründungsversammlung den Vorstand und die Rechnungsrevisoren.
Wahlen werden nur auf Verlangen von mindestens 10% der Mitglieder oder
wenn ein Vorstandsmitglied oder ein Rechnungsrevisor demissioniert
wieder durchgeführt. Der Mitgliederversammlung obliegt die Abnahme
der Jahresrechnung und des Revisorenberichts sowie die Festsetzung
der Jahresbeiträge.
20.- für natürliche Personen, 50.- für juristische Personen
und 100.- für Gmeinden.
An der Mitgliederversammlung besitzt jedes
Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.
8. Der Vorstand
Der Vorstand besteht
aus dem Präsidenten, zwei
Vizepräsidenten, dem Aktuar, dem Rechnungsführer sowie aus
Beisitzern. Deren Zahl wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
Dem Vorstand obliegen:
- Die Vertretung des Vereins nach Aussen
- Die Führung der Vereinsgeschäfte
-
Die Organisation von Aktivitäten, welche dem Vereinszweck
dienen.
9. Die Revisoren
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren.
Die Modalitäten der Wahl sind in Art. 7 festgelegt.
10. Unterschrift
Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift
des Präsidenten und eines Mitglieds des Vorstandes.
11. Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.
Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
12. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann mit einfacher Mehrheit
beschlossen werden.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt
das Vereinsvermögen an eine Institution im sozialen Bereich.
13. Statutenänderung
Die vorliegenden Statuten können abgeändert
werden, wenn drei Viertel der teilnehmenden Stimmberechtigten an einer
ordentlichen Mitgliederversammlung dem Änderungsvorschlag zustimmen.
14. Inkrafttreten
Die Statuten sind
an der Gründungsversammlung vom
2. Juli 2004 angenommen worden. Sie sind mit diesem Datum in Kraft
getreten.
| Der Präsident: |
Der Aktuar: |
| Kurt Schmid |
Hans Wälti |
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